Möglichkeiten, als digitaler Nomade in Frankreich zu arbeiten
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Sind Sie daran interessiert, als digitaler Nomade in Frankreich zu leben?
Wenn Sie aus geschäftlichen Gründen nach Frankreich reisen oder aus der Ferne arbeiten wollen, während Sie auf Reisen sind oder Ihre Familie für 90 Tage oder weniger besuchen, dann ist das Kurzzeitvisum alles, was Sie brauchen. Wenn Sie jedoch für einen längeren Zeitraum in Frankreich bleiben möchten, empfehle ich Ihnen, Ihren "Besucherstatus" nicht zu überschreiten, da dies Ihre zukünftigen Anträge auf ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung gefährden könnte.
Sind Sie bereit? Lassen Sie uns gemeinsam die verschiedenen Visumoptionen für die Arbeit als digitaler Nomade in Frankreich erkunden.
1. Erlangung des Visums Unternehmer/Selbständiger (entrepreneur/profession libérale):
Was sind die Voraussetzungen? Dieses Visum richtet sich an ausländische Staatsangehörige, die in Frankreich eine gewerbliche, industrielle, handwerkliche oder landwirtschaftliche Tätigkeit gründen oder ausüben wollen oder einen freien Beruf ausüben. Beachten Sie: Wenn Ihre Tätigkeit oder Ihr freier Beruf reglementiert ist, müssen Sie bestimmte Anforderungen in Bezug auf Qualifikationen, Diplome sowie alle anderen in der Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllen.
Liste der Dokumente: Wenn Sie in Frankreich ein neues Unternehmen gründen wollen, müssen Sie die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Vorhabens nachweisen können. Wenn Sie sich für die Ausübung eines freien Berufs oder einer bereits bestehenden Tätigkeit entscheiden, müssen Sie nachweisen können, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns in Frankreich für einen Vollzeitbeschäftigten (SMIC) verfügen. Aber Sie fragen sich wahrscheinlich, wie kann ich das den französischen Behörden nachweisen? Sie können dies nachweisen, indem Sie einen Geschäftsplan vorlegen, in dem Sie Ihr Projekt erläutern (ein Geschäftsplan ist individuell und an jeden Fall angepasst!), einen Lebenslauf, Ihre Diplome und/oder Zeugnisse in Bezug auf Ihre Tätigkeit, Rechnungen von Kunden, Interessenbekundungen von potenziellen Kunden (besser, wenn diese in Frankreich ansässig sind), Empfehlungsschreiben von Kunden oder Arbeitgebern, die Ihre Qualifikationen bescheinigen, Erfahrung als Eigentümer eines Unternehmens, Ersparnisse. Diese Liste ist nicht erschöpfend und weitere Nachweise sollten von Fall zu Fall geprüft werden.
Wo ist der Antrag zu stellen? Beim französischen Konsulat des Landes, in dem Sie wohnen oder dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
Welche Art von Visum wird Ihnen ausgestellt? Sie erhalten ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt, das einer Aufenthaltsgenehmigung entspricht (VLS-TS), mit dem Vermerk "Unternehmer/Selbständiger" (Selbständiger) für 12 Monate, vorbehaltlich der Validierung nach der Einreise nach Frankreich.
Wie hoch sind die Kosten? Eine Gebühr von 99 €, die an das französische Konsulat zu entrichten ist, eine Steuer von 200 €, die bei der Online-Validierung an das französische Amt für Einwanderung und Integration (Office Français de l'Immigration et de l'Intégration - OFII) zu entrichten ist, und eine Gebühr von 25 € für die Aufenthaltsgenehmigung.
Kann ich sie verlängern? Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen weiterhin erfüllen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis "Unternehmer/Selbständiger" mit einer Gültigkeitsdauer von 4 Jahren und nach 5 Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts in Frankreich eine Aufenthaltskarte für 10 Jahre und sogar die Einbürgerung erhalten.
Wichtig: Um Ihre Tätigkeit/Ihr Unternehmen anzumelden, Steuern und andere Sozialabgaben zu zahlen, sollten Sie sich von einem Experten beraten lassen.
Wenn Sie mindestens 30.000 € in das geplante Unternehmen investieren wollen und einen Masterabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss oder mindestens fünf Jahre entsprechende Berufserfahrung haben, sollten Sie sich die Aufenthaltsgenehmigung "Talent Passport" für neue Unternehmen ansehen.
2. Visa passeport talent "künstlerischer und kultureller Beruf" (profession artistique et culturelle):
Für wen? Angestellte oder selbständige Künstler, die eine Produktion oder Aufführung von mindestens drei Monaten Dauer in Frankreich nachweisen können.
Liste der Dokumente (für Selbstständige): Alle Dokumente, die Ihre Tätigkeit als Künstler oder Schöpfer eines literarischen oder künstlerischen Werks, Ihre Engagements in Frankreich und Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.
Wie kann man das nachweisen? Durch den Nachweis eines Einkommens aus mindestens 51 % der Tätigkeit, das ab dem 1. Januar 2022 mindestens 1.122,18 € brutto pro Monat in Vollzeit beträgt. Wenn es aus eigenem Einkommen stammt, müssen Sie ein Stipendium, eine finanzielle Unterstützung aus Ihrem Herkunftsland, Geld aus Vermietung oder Rente nachweisen. Wenn das Einkommen aus einer künstlerischen oder kulturellen Tätigkeit in Frankreich stammt, müssen Sie einen Vertrag mit einer Galerie oder eine Bestellung eines potenziellen Kunden vorlegen, der Ihre Kunst kaufen möchte. Sie können auch ein Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie Künstler oder Autor eines literarischen oder künstlerischen Werks sind, sowie die Art und Dauer Ihres Projekts in Frankreich.
Welche Art von Visum wird Ihnen ausgestellt? Sie erhalten ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt "passeport talent" mit dem Vermerk "profession artistique et culturelle". Wenn Sie jedoch einen Aufenthalt von mehr als 12 Monaten planen, können Sie eine mehrjährige Aufenthaltserlaubnis beantragen, deren Gültigkeitsdauer sich nach der Art und Dauer Ihrer Aktivitäten in Frankreich richtet und maximal 4 Jahre beträgt.
Wie hoch sind die Kosten? Eine Gebühr von 99 €, die an das französische Konsulat zu entrichten ist, eine Steuer von 200 €, die bei der Online-Validierung an das französische Amt für Einwanderung und Integration (Office Français de l'Immigration et de l'Intégration - OFII) zu entrichten ist, und eine Gebühr von 25 € für die Aufenthaltsgenehmigung.
3. Die Blaue Karte der Europäischen Union
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in einem anderen EU-Teilnehmerland mit einer Blauen Karte der Europäischen Union gelebt haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung passeport talent - carte bleue européenne, wenn Sie den Antrag innerhalb eines Monats nach Ihrer Einreise nach Frankreich stellen.
4. Visum für Arbeitsurlaub
Dieses Visum ist perfekt für Weltenbummler! Wenn Sie die Welt (und insbesondere Frankreich) entdecken und dabei ein Einkommen erzielen möchten, um Ihre Reisekosten zu decken, sollten Sie diese Option in Betracht ziehen.
Bedingungen: Staatsangehörige von Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, Chile, Kolumbien, Südkorea, Hongkong, Japan, Mexiko, Neuseeland, Russland, Taiwan, Uruguay, Peru (ab 2021) und bald auch Ecuador; Sie haben noch nie am Working Holiday Programm teilgenommen; Sie sind zwischen 18 und 30 Jahre alt (35 Jahre für australische, argentinische und kanadische Staatsangehörige); Sie werden nicht von einem unterhaltsberechtigten Kind begleitet; Sie haben ein Rückflugticket; Sie sind krankenversichert und weisen ausreichende finanzielle Mittel nach. Eine vollständige Liste der vorzulegenden Dokumente finden Sie auf der Website des französischen Konsulats Ihres Herkunftslandes.
Wenn Sie ein Working-Holiday-Visum haben, wird Ihnen automatisch eine Arbeitsgenehmigung erteilt, es sei denn, Sie sind australischer oder russischer Staatsbürger.
Hinweis: Aufgrund der weltweiten Pandemie sind die meisten Abkommen des Working Holiday Programms ausgesetzt worden.
5. Visum für junge Berufstätige (visa jeune professionnel)
Dieses Visum ist für junge Ausländer gedacht, die nach Frankreich kommen möchten, um Berufserfahrung zu sammeln und in die französische Kultur einzutauchen.
Bedingungen: Sie müssen Staatsangehörige von Argentinien, Benin, Bosnien und Herzegowina, Kanada, Kap Verde, Kongo Brazzaville, den USA (über die französisch-amerikanische Handelskammer - FACC), Gabun, Georgien, Marokko, Mauritius, Montenegro, Neuseeland (nur Landwirtschaft), Russland, Senegal, Serbien oder Tunesien sein. Die jungen Fachkräfte müssen zwischen 18 und 35 Jahre alt sein, mit Ausnahme der Staatsangehörigen von Benin, für die das Höchstalter 40 Jahre beträgt, und der Staatsangehörigen Russlands, für die das Höchstalter 30 Jahre beträgt. Die Bewerber müssen über einen Hochschulabschluss oder eine Berufserfahrung verfügen, die der zu besetzenden Stelle in Frankreich entspricht.
Normalerweise müssen die jungen Berufstätigen ihren Wohnsitz außerhalb Frankreichs haben, aber ausnahmsweise kann ein Ausländer, der eine Aufenthaltsgenehmigung für Studenten besitzt, eine Änderung des Status beantragen, ohne Frankreich verlassen zu müssen.
Über die genauen Bedingungen informieren Sie sich bitte auf der Website des französischen Konsulats Ihres Heimatlandes.
6. Andere Möglichkeiten
Wenn Sie bei einem multinationalen Unternehmen beschäftigt sind und Erfahrungen in Frankreich sammeln möchten, kommen Sie möglicherweise für den Talent Pass in Frage:
Den Talent Passport - Employee on Assignment, wenn Sie seit mindestens drei Monaten bei dem Konzern angestellt sind, einen Arbeitsvertrag mit der Tochtergesellschaft in Frankreich haben und ab dem 1. Januar 2022 ein Bruttojahresgehalt von mindestens 34.627,32 € verdienen werden.
Oder für die mehrjährige Aufenthaltserlaubnis "Salarié détaché ICT", wenn Sie nachweisen können, dass Sie mindestens sechs Monate Betriebszugehörigkeit haben, einen Arbeitsvertrag mit dem Heimatunternehmen haben, das Sie als leitenden Angestellten oder Experten nach Frankreich entsendet, und dass Ihr Heimatunternehmen und das Gastunternehmen zum selben Konzern gehören.
Warten Sie also nicht! Entwickeln Sie eine Strategie mit einem Experten und packen Sie Ihre Koffer, Frankreich wartet auf Sie!